In Österreich leben autochthone Minderheiten bzw. Volksgruppen, die auf Basis der Verfassung einen besonderen Schutz genießen. Allgemein betrachtet sind Minderheiten Gruppen von Staatsbürgern, die sich von der «Mehrheit» entweder nach objektiven (Sprache, Religion usw.) oder nach subjektiven Merkmalen (Bekenntnis zu einer bestimmten Kulturgruppe) unterscheiden.
Für die Rechtsposition von Minderheiten sind die Vorschriften von besonderer Bedeutung, durch die den Minderheiten spezifische Sonderrechte eingeräumt werden.
Auf dieser Seite veröffentlichen wir wichtige Bundes-bzw. Landesgesetze (Verordnungen), die den Volksgruppenschutz betreffen.






