Valentin Inzko (Mitte) ist neuer Obmann des Rates der Kärntner Slowenen. Als Vizeobmänner wurden einstimmig Nanti Olip und Danilo Katz (links) gewählt.
Valentin Inzko (Mitte) ist neuer Obmann des Rates der Kärntner Slowenen. Als Vizeobmänner wurden einstimmig Nanti Olip und Danilo Katz (links) gewählt.
In Österreich leben autochthone Minderheiten bzw. Volksgruppen, die auf Basis der Verfassung einen besonderen Schutz genießen. Allgemein betrachtet sind Minderheiten Gruppen von Staatsbürgern, die sich von der «Mehrheit» entweder nach objektiven (Sprache, Religion usw.) oder nach subjektiven Merkmalen (Bekenntnis zu einer bestimmten Kulturgruppe) unterscheiden.
Für die Rechtsposition von Minderheiten sind die Vorschriften von besonderer Bedeutung, durch die den Minderheiten spezifische Sonderrechte eingeräumt werden.
Auf dieser Seite veröffentlichen wir wichtige Bundes-bzw. Landesgesetze (Verordnungen), die den Volksgruppenschutz betreffen.
Seit etwa 1500 Jahren leben die Slowenen in Kärnten, ein Großteil der Ortsbezeichnungen enthält unverkennbare slawische Wurzeln. Dennoch sind die behördlichen Landkarten Kärntens noch immer nicht mit zweisprachigen Ortsbezeichnungen versehen, nicht einmal jene, die nach dem ohnehin restriktiven Volksgruppengesetz zweisprachig zu bezeichnen wären.
Publikation von SLOMAK aus dem Jahr 2006:
Verordnung der Bundesregierung über die Bestimmung von Gebietsteilen, in denen topographische Bezeichnungen und Aufschriften sowohl in deutscher als auch in slowenischer Sprache anzubringen sind (Topographieverordnung-Kärnten) :
