Anlässlich der Angelobung von Bundespräsident Dr.Heinz Fischer, stellt der Rat der Kärntner Slowenen / Narodni svet koroških Slovencev mit Zufriedenheit fest, dass sich Dr. Fischer eindeutig als Befürworter der Umsetzung des Artikel 7 des österreichischen Staatsvertrages in der ersten Reihe positionierte.
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Das Landesgericht wieß die Klage des KHD gegen dr. Angelika Mlinar zurück.
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VERFAHREN EINGESTELLT
Wie der Rat der Kärntner Slowenen in Erfahrung brachte, wurden gegen die freisprechenden Urteile im »Fall St. Kanzian« Rechtsmittel erhoben, über die Nichtigkeitsbeschwerden wird der Oberste Gerichtshof zu entscheiden haben.
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Das Ableben des langjährigen Obmannes der Südtiroler Volkspartei und Südtiroler Landeshauptmannes Dr. Silvius Magnago (1914 – 2010), des »Vaters der Südtiroler Autonomie«, ist für alle europäischen nationalen Minderheiten ein schwerer Verlust. Silvius Magnago bleibt das Vorbild eines engagierten und unerschütterlichen Vorkämpfers für die Rechte der eigenen Volksgruppe.
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Bezüglich der in den Kärntner Tageszeitungen kolportierten Angeboten zur Güte und zum Vergleich seitens des Kärntner Heimatdienstes (KHD) gegenüber dem Rat der Kärntner Slowenen/Narodni svet koroških Slovencev (NSKS) stellt die Generalsekretärin des Rates, Dr. Angelika Mlinar klar, dass der Rat zu einem Vergleich unter zwei Bedingungen bereit ist.
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WEGEN DUMMHEIT/NEUMNOST/STUPIDITÁ ZURÜCKTRETEN/ODSTOPITI/RESIGNARE
Rudi/Rudolf/Rudolfo Vouk/Wolf/Lupo fordert Herrn Landeshauptmann/deželni glavar/governatore Gerhard/Žeri/Gerardo Dörfler/Vaščan/Villagers auf, wegen Dummheit/neumnost/stupiditá zurückzutreten/odstopiti/resignare. Er forderte gestern im Bundesrat im Zusammenhang mit der Ortstafelfrage nämlich dreisprachige Anschriften. Ein Landeshauptmann von Kärnten/Koroška/Carinzia sollte wissen, dass es bei uns eine deutsche Mehrheit/nemška večina und eine slowenische Minderheit/slovenska manjšina gibt, aber keine italienische Volksgruppe/niente italiani. Will er tatsächlich dreisprachige Ortstafeln haben, müsste er es dem faschistischen Senator Tolomei nachmachen, der für Südtirol italienische Ortsnamen erfunden hat. Das wäre nicht nur für Tiroler, sondern für alle Österreicher ein Verrat an der Solidarität und Verbundenheit mit Südtirol.
Volksgruppenbeirat war illegal und existiert nicht mehr
Die Bundesregierung hat zuletzt am 16.12.2003 den Beirat für die slowenische Volksgruppe ernannt. Der Rat der Kärntner Slowenen hat damals gegen die Zusammensetzung des Beirates Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erhoben und mit Erkenntnis vom 15. Dezember 2004 auch Recht bekommen, die Mitgliedschaft der beiden nominierten Mitglieder der FPÖ und die Mitgliedschaft des von der erst kurz zuvor gegründeten Gemeinschaft der Kärntner Slowenen nominierten Herrn Bernhard Sadovnik wurde aufgehoben. Die Bundesregierung hat sodann im Jahre 2005 Herrn Sadovnik neuerlich zum Mitglied des Volksgruppenbeirates bestellt, die zwei vorher von der FPÖ besetzten Sitze im Beirat wurden nicht nachbestellt. Der Rat der Kärntner Slowenen hat dagegen neuerlich Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erhoben.
Der Verwaltungsgerichtshof hat nun, mehr als 4 Jahre nachdem die Beschwerde eingebracht wurde, ein Erkenntnis erlassen (Verwaltungsgerichtshof 2008/03/0068-9, früher 2005/18/0694). Er hat die Beschwerde als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt. Zur Begründung führte der Verwaltungsgerichtshof aus, dass der Beirat für die slowenische Volksgruppe spätestens seit Jänner 2008 nicht mehr besteht, da spätestens zu diesem Zeitpunkt die
4-jährige Mandatsperiode abgelaufen ist. Allerdings wurde dem Rat der Kärntner Slowenen Kostenersatz zugesprochen, mit der Begründung, dass nachträglich betrachtet die Beschwerde schon deshalb berechtigt war, weil die Bundesregierung nicht alle Mitglieder des Beirates bestellt hat und der Beirat daher durchgehend nicht vollständig besetzt war.
»Schon die Zusammensetzung des am 19.11.1998 von der Bundesregierung bestellten Beirates für die slowenische Volksgruppe wurde nachträglich vom Verwaltungsgerichtshof als rechtswidrig festgestellt. Jetzt steht fest, dass auch der im Jahre 2003 bestellte Beirat durchgehend rechtswidrig war und seit über 2 Jahren ohnehin nicht mehr besteht. Der Beirat für die slowenische Volksgruppe wurde im Jahre 1990 das erste Mal bestellt, von diesen 20 Jahren war er bzw. ist er 12 Jahre rechtswidrig. Es handelt sich um eine absolute Fehlkonstruktion,« erklärt dazu der Rechtsvertreter des Rates der Kärntner Slowenen im Verfahren, Mag. Rudi Vouk.
Der Rat der Kärntner Slowenen fordert ausdrücklich nicht die rasche Neubestellung des Beirates für die slowenische Volksgruppe, weil es sich erwiesenermaßen um ein unnotwendiges und unbrauchbares Gremium handelt. Allerdings sollte die Bundesregierung aufhören
Dr. Marjan Sturm als Vorsitzenden des Beirates der slowenischen Volksgruppe zu bezeichnen und zu behandeln, da es dieses Gremium ja schon seit zwei Jahren nicht mehr gibt. Der Rat der Kärntner Slowenen fordert anstatt dessen eine rasche Totalreform des Volksgruppengesetzes und damit verbunden auch eine Reform des Volksgruppenbeirates, damit dieses Gremium endlich einmal korrekt zusammengesetzt sein wird und tatsächlich im Sinne der Volksgruppe arbeiten kann.
In diesem Zusammenhang kritisiert der Rat der Kärntner Slowenen die Untätigkeit der Bundesregierung. Am 3.12.2009 hat im Bundeskanzleramt eine groß angekündigte Enquette zur Reform des Volksgruppengesetzes stattgefunden. Dabei wurde verkündet, dass Arbeitsgruppen für eine Reform des Volksgruppengesetzes eingesetzt werden. Bis heute gibt es nicht einmal eine Einladung zu einer Sitzung einer der Arbeitsgruppen, wenn die Bundesregierung in diesem Tempo weiterarbeitet, wird es bis zum Ende der Mandatsperiode nicht einmal einen Zwischenbericht geben.
Der Rat der Kärntner Slowenen verweist darauf, dass ein von Verfassungsexperten ausgearbeiteter Entwurf für eine Reform des Volksgruppengesetzes vorliegt, dieser wird inhaltlich von allen politischen Organisationen der Kärntner Slowenen unterstützt. Die Bundesregierung möge statt weiterer Verzögerungen endlich mit der konkreten Behandlung dieses Entwurfes beginnen.
Ortstafeln: Schüssel betreibt Geschichtsklitterung und beweist Ignoranz
Als lobenswert bezeichnet der Rat der Kärntner Slowenen die in einem Interview mit der Kleinen Zeitung aufgestellte Forderung des Altbundeskanzler Schüssel, die Ortstafelfrage müsse bis zum 90. Jahrestag der Kärntner Volksabstimmung gelöst sein. Was Schüssels Darstellung der Vergangenheit betrifft, ist diese aber grob verfälscht, was Schüssels Behauptung betrifft, von den staatsvertraglichen Minderheitenrechten sei nur die Ortstafelfrage noch nicht gelöst, ist dies geradezu ignorant.
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