Staatsvertrag nach 67 Jahren unerfüllt
Der Rat der Kärntner Slowenen erinnert mit einigem Stolz, dass auch die slowenische Volksgruppe mit ihrem Widerstand gegen das Hitlerregime, mit ihren vielfachen Todesopfern und erlittenen Vertreibungen zur Wiedererrichtung eines unabhängigen Österreichs beigetragen haben.
Die Moskauer Deklaration aus 1944 spricht nämlich deutlich davon, dass bei der „endgültigen Abrechnung“ der Widererrichtung Österreichs, Bedachtnahme unvermeidlich sein wird, „wieviel Österreich selbst zu seiner Befreiung beigetragen haben wird“.
Der Höhepunkt der jahrelangen Verhandlungen um die volle Freiheit Österreichs war der Staatsvertrag von 1955, der in Anerkennung für den Beitrag der Kärntner Slowenen, auch den wichtigen Artikel VII enthält.
Der Artikel VII des Staatsvertrages ist in einigen wenigen Bereichen beinahe zur Gänze erfüllt, in anderen jedoch nur mangelhaft.
So darf der Unterrichtsminister ersucht werden, das nunmehr verpflichtende letzte Kindergartenjahr so zu gestalten, dass in diesem letzten Kindergartenjahr, im zweisprachigen Schulbereich, als Elementarunterricht auch Slowenisch angeboten wird. Der Staatsvertrag sprich nämlich von „Elementarunterricht“ in slowenischer Sprache. Und das derzeit obligatorische Kindergartenjahr ist nunmehr Elementarunterricht. Ein Abschieben auf die Landesebene, die das verpflichtende letzte Kindergartenjahr nicht eingeführt hat, ist daher unzulässig.
Auch die Justizministerin hat eine Chance, die ererbten Ungerechtigkeiten im Bereich Bezirksgerichte, abzuschaffen. Die Lösung ist eine sehr einfache, nämlich mit einer entsprechenden, maßgeschneiderten Ausweitung der Zuständigkeiten der Gerichte in Klagenfurt, Villach und Völkermarkt. Dann wäre der Artikel VII im Bereich Gerichtsbarkeit voll erfüllt. Derzeit haben das Gailtal, Teile des Jauntales, das obere Rosental und einige Gemeinden im Bezirk Klagenfurt keinen Zugang zu einem zweisprachigen Bezirksgericht. Auch nicht die Grüne Abgeordnete Olga Voglauer, die in einer ansonsten generell gut geführten zweisprachigen Gemeinde wohnt, in Ludmannsdorf.
Bedauerlicherweise wurde auch vor genau 11 Jahren, anlässlich des schmerzlichen Ortstafelkompromisses, das als Gegenleistung gegebene wichtigste Versprechen des damaligen Staatssekretärs Ostermayer, bis heute nicht erfüllt, nämlich die „zügige“ Verabschiedung eines „Volksgruppengesetzes neu“.