Staatsvertrag nach 69 Jahren noch nicht erfüllt, ebenso das Memorandum aus 2011
Der Rat der Kärntner Slowenen und die gesamte Volksgruppe erinnert sich dieser Tage der am 29. April 1943 in Wien enthaupteten mutigen Angehörigen der Widerstandsbewegung aus Zell/ Sele und Umgebung.
Dementsprechend wurde einige Monate später in der Moskauer Deklaration Österreich ausdrücklich daran erinnert, "dass es für die Teilnahme am Kriege an der Seite Hitler-Deutschlands eine Verantwortung trägt, und dass anlässlich der endgültigen Abrechnung Bedachtnahme darauf, wieviel es selbst zu seiner Befreiung beigetragen haben wird, unvermeidlich sein wird."
Deshalb enthält der österreichische Staatsvertrag auch den wichtigen Artikel VII. Dieser Artikel, der Minderheitenrechte enthält, ist in einigen Bereichen erfüllt, in anderen aber nur unzureichend oder überhaupt nicht. Wir fordern daher den Bildungsminister auf, das verpflichtende letzte Kindergartenjahr als Teil des Elementarunterrichtes anzusehen, wo im Bereich des zweisprachigen Schulwesens auch Slowenisch als Unterrichtssprache angeboten wird. Es sollten auch weitere, in Kommissionen einvernehmlich erarbeitete Vorschläge der Minderheit umgesetzt werden. Die Justizministerin hat andererseits die Möglichkeit, die geerbten Ungerechtigkeiten im Bereich der Bezirksgerichte zu korrigieren. Die Lösung wäre ganz einfach, indem man die Zuständigkeit der Gerichte in Klagenfurt/ Celovec, Villach/ Beljak und Völkermarkt/ Velikovec ausweiten würde. Dann wäre Artikel VII betreffend die Zuständigkeit der Gerichte vollständig erfüllt. Derzeit haben das Gailtal/ Zila, Teile des Jauntales/ Podjuna, des Oberen Rosentales/ Rož und einige Gemeinden rund um Klagenfurt, d.h. zwei Drittel der Volksgruppe, keinen Zugang zu einem zweisprachigen Gericht. Außerdem können Slowenen aus Triest oder Görz sowie Slowenen aus Slowenien in Klagenfurt eine slowenische Gerichtsverhandlung verlangen, nicht aber Kärntner Slowenen.
Leider sind einige der Versprechungen des ungerechten Ortstafelkompromisses, der vor 13 Jahren unterzeichnet wurde, ebenfalls noch nicht erfüllt. Ungerecht deshalb, weil die vom österreichischen Verfassungsgerichtshof vorgegebenen 10 % nicht berücksichtigt, sondern stattdessen 17,5% festgelegt wurden, wodurch die Volksgruppe rund 200 zweisprachige Ortsschilder verloren hat.
Andererseits erhielt die Volksgruppe im Gegenzug für diesen schmerzhaften Kompromiss eine wichtige schriftliche Zusage des damaligen Staatssekretärs Ostermayer, nämlich die "zügige" Verabschiedung eines "neuen Volksgruppengesetzes". Auch dieses Versprechen ist bis heute nicht umgesetzt worden. Und das nach dreizehn Jahren. So schaut "zügig" aus. Es fehlen auch noch einige wenige Ortsschilder und ca. 60 Hinweisschilder.
In Österreich laufen im Hintergrund bereits Vorbereitungen für das 70-Jahr-Jubiläum des Österreichischen Staatsvertrages im Jahr 2025. Für die Volksgruppe wäre dies das schönste Fest, sagen zu können, dass der Artikel VII des Österreichischen Staatsvertrages zur Gänze erfüllt worden ist.