Bild: Bericht über die Lage der slowenischen Volksgruppe in Kärnten 2024 - Stellungnahme des Rates

Bericht über die Lage der slowenischen Volksgruppe in Kärnten 2024 - Stellungnahme des Rates

Am 10. Juli 2024 fand eine Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung, Immunität, Volksgruppen, Europa und Petitionen des Landtages statt, an der auch der Obmann des Rates der Kärntner Slowenen, Dr. Valentin Inzko, teilnahm. Thema der Sitzung war der diesjährige Bericht der Kärntner Landesregierung über die Lage der slowenischen Volksgruppe in Kärnten 2024.

Obmann Inzko betonte einleitend, dass der Rat in allen Punkten mit der Stellungnahme der Vereinigung der slowenischen Juristen Kärntens übereinstimme. Er vertrat jedoch auch die Ansicht, dass dieser Bericht keine Routine sein sollte, da wir uns bereits in dem Jahr befinden, in dem das 70-jährige Jubiläum der Unterzeichnung des österreichischen Staatsvertrages von Wien, begangen wird. Laut Obmann Inzko ist dieser Vertrag besonders aktuell, da wir dieser Tage die Ernennung oder Nichternennung des Direktors/ der Direktorin des slowenischen Gymnasiums in Klagenfurt erleben, einer Einrichtung, die im Staatsvertrag erwähnt wird. Im Staatsvertrag wird auch die Schulaufsicht erwähnt, eine Aufsicht, die noch nicht formell umgesetzt wurde. Inzko schlug daher vor, dass ein Treffen zwischen Vertretern der Republik Österreich, des Landes Kärnten und der Volksgruppe stattfinden sollte, um zu überprüfen, was bereits umgesetzt wurde und was noch aussteht, um den Staatsvertrag vollinhaltlich umzusetzen.

Was die Amtssprache betrifft, so können Angehörige der slowenischen Volksgruppe die slowenische Sprache nur in 14 von 36 Gemeinden verwenden. Ähnlich ist die Situation bei den zweisprachigen Gerichten: 2/3 der Angehörigen der slowenischen Volksgruppe haben keinen Zugang zu einem zweisprachigen Gericht. Slowenen aus Triest und Görz oder aus Laibach, aber nicht die Mehrheit der Kärntner Slowenen, können in Klagenfurt ein Verfahren in slowenischer Sprache beantragen und erhalten.

Hinsichtlich der zweisprachigen Ortsnamen erfuhr die Volksgruppe in der Folge, dass die Liste der Ortsnamen bereits im Dezember 2010 mit den deutschnationalen Vertretern abgestimmt wurde und Landeshauptmann Dörfler die Liste bereits am 12. Dezember 2010 im Saal des Musikvereins in Wien, beim Weihnachtskonzert des Grenzlandchors Arnoldstein, entgegengenommen hat. Also alles vor Beginn der Verhandlungen. Die Verhandlungen waren also Scheinverhandlungen. Aber die slowenische Volksgruppe hat das "Memorandum" unterschrieben, weil sie auf der anderen Seite große Versprechungen bekommen hat: ein neues Volksgruppengesetz "zügig“. Seitdem sind 13 Jahre vergangen.

Verpasst wurde auch die Gelegenheit, als vor einigen Wochen ein Verbandsklagerecht für Verbraucher ermöglicht wurde, aber nicht für die Volksgruppen.

Wie erwähnt, gibt es eine Stellungnahme des Vereines slowenischer Kärntner Juristen, die auch andere Bereiche, wie z.B. das Bildungswesen, ausführlicher behandelt.

Positiv erwähnte Dr. Inzko den erfolgreichen Auftritt der slowenischen Volksgruppe in Brüssel und Straßburg, wo der Ausschuss für Petitionen eine gemeinsame Petition der Vertreter der slowenischen Volksgruppe auf die Tagesordnung gesetzt hat und auf welche die Europäische Gemeinschaft nun reagieren muss.

Abschließend wies Obmann Inzko noch einmal darauf hin, dass wir uns im 70. Jahr der Unterzeichnung des Staatsvertrages befinden und dass eine gründliche Analyse der bereits gelösten und noch offenen Fragen notwendig sei.