Beschädigung von Ortstafeln in St. Kanzian
Stellungnahme des Rates der Kärntner Slowenen
In der Ursprungsgemeinde des seinerzeitigen Ortstafelsturms, im Gebiet St. Kanzian, kam es wiederum zur Beschädigung von zweisprachigen Ortstafeln. Laut Paragraf 125 des österreichischen Strafgesetzbuchs ist dies strafbar und kein Kavaliersdelikt.
"Wer eine fremde Sache . . . beschädigt oder verunstaltet, ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten . . . zu bestrafen." Diesmal wurde der slowenische Name der Ortschaft Lauchenholz/ Gluhi les verunstaltet, einige Tage davor eine zweisprachige Ortstafel in St. Primus/ Šentprimož.
Seit der Kärntner Synode 1972, bei der es pionierhaft zur Versöhnung der beiden Volksgruppen und zu einer ständigen Verbesserung des Klimas in Kärnten kam, wuchs das Vertrauen zwischen den beiden Volksgruppen und stärkte sich die Zusammenarbeit. Auch der für die Volksgruppe schmerzhafte Ortstafelkompromiss 2011 war ein Schritt in die richtige Richtung.
Schmieraktionen, wie jene in der Gemeinde St. Kanzian/ Škocjan, wo die slowenische Sprache seit urdenklichen Zeiten gesprochen wird, sind ein Versuch, dieses, sich verbessernde Klima im Lande zu untergraben. Außerdem schaden solche Aktionen dem Ansehen Kärntens in der Welt.
Der Rat der Kärntner Slowenen verurteilt die Schmieraktionen auf das schärfste und erwartet von den Behörden, dass es ehestens gelingen wird, die Täter ausfindig zu machen und einer angemessenen Bestrafung zuzuführen.